Ombudsstelle: SRF durfte beim Fall «Ardey» den Fokus auf Cambridge legen
Ein Beanstander kritisiert, dass SRF beim Rücktritt des Cambridge-Professors Jason Arday wichtige Hintergründe ausgelassen und den Fall einseitig dargestellt habe. Die Ombudsstelle hält den Fokus auf die Verantwortung der Universität für zulässig und sieht keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Ein Leser beanstandet den SRF-News-Beitrag «Jüngster Schwarzer Cambridge-Professor tritt zurück – die Gründe» vom 10. August 2026. Er fordert, den Artikel um Informationen zum Vorgehen gegen einen recherchierenden Journalisten sowie zu angeblichen Fälschungen in Ardays Lebenslauf zu ergänzen. Die Einordnung durch den Historiker Caspar Hirschi lenke aus seiner Sicht von Ardays Fehlverhalten ab. Die Ombudsstelle bewertet die Berichterstattung nach ihrem Gesamteindruck. Sie hält den gewählten Schwerpunkt für zulässig und den befragten Experten für fachlich geeignet.
Darum geht es im beanstandeten Beitrag
Der Online-Artikel und das darin eingebundene Gespräch auf SRF 4 News befassen sich mit dem Soziologen Jason Arday, der 2023 als jüngster Professor für Bildungssoziologie an die Universität Cambridge berufen wurde. Nach Vorwürfen wegen Plagiaten und Ungenauigkeiten in seinen wissenschaftlichen Arbeiten trat er zurück.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Hochschule und andere Spitzenuniversitäten akademische Leistungen und öffentliche Reputation zu wenig kritisch überprüft hätten. Der Historiker Caspar Hirschi von der Universität St. Gallen ordnet den Fall ein. Dabei geht es auch um Rassismus, Diversität und Hochschulpolitik.
«SRF News» vom 10. August 2026
«SRF News» vom 10. August 2026
Was wird beanstandet?
Der Beanstander wirft SRF vor, zentrale Informationen verschwiegen und damit eine freie Meinungsbildung verhindert zu haben. Insbesondere sei Ardays Vorgehen gegen den Journalisten Jack Grove nicht dargestellt worden. Nach seiner Schilderung habe der Professor eine Anwaltskanzlei eingeschaltet und polizeiliche Massnahmen gegen den Reporter veranlasst, der die Plagiatsvorwürfe recherchierte. Der Leser verweist zudem auf eine öffentliche Entschuldigung des Polizeichefs und sieht in den Vorgängen einen Angriff auf die Pressefreiheit.
Weiter kritisiert er Hirschis Warnung, der Fall könne rechten Kräften Auftrieb verleihen. Dadurch werde vom Versagen der Universität abgelenkt und die Debatte parteipolitisch gerahmt. Auch die Behauptung des Experten, vergleichbare Fälle bei weissen Forschenden würden weniger beachtet, hält er für unbewiesen und sachlich falsch. Mit dem unkritisch übernommenen Hinweis auf rassistische Motive betreibe SRF eine «Täter-Opfer-Umkehr».
Schliesslich bemängelt der Beanstander fehlende Beispiele für aus seiner Sicht gefälschte Angaben im Lebenslauf von Arday. Etwa die behauptete Mitwirkung in der Dokumentation «Seven Up» und die Angaben zum Brunnenbau für eine Nichtregierungsorganisation in Brasilien. Ohne diese Details werde das Ausmass des Fehlverhaltens nicht erkennbar.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist die Vorwürfe zurück. Ziel sei gewesen, eine Übersicht und Einordnung zu geben, mit einem Schwerpunkt auf der Qualitätssicherung durch die Universität. Ardays Fehlverhalten werde im Artikel und im Gespräch klar benannt und nicht relativiert. Ebenso werde deutlich, dass er sich gegen eine kritische Überprüfung seiner Biografie gewehrt habe. Die einzelnen Schritte, darunter die anwaltliche Beratung und die Vorgänge bei der Polizei, seien auch aus Platzgründen nicht im Detail dargestellt worden. Für das Verständnis seien solche Einzelheiten nicht entscheidend.
Eine parteipolitische Ablenkung liege ebenfalls nicht vor. Der im Beitrag befragte Caspar Hirschi kritisiere die Versäumnisse der Universität ausdrücklich. Seine Warnung vor einer Instrumentalisierung durch rechte Kräfte schliesse daran an. Zudem hätten sich an der Aufarbeitung sowohl rechte als auch liberale und linke Medien beteiligt.
Das grosse Medienecho lasse sich nach Einschätzung der Redaktion vor allem mit Ardays aussergewöhnlicher Lebensgeschichte erklären. Der Artikel gehe dabei nicht nur auf seine Hautfarbe ein, sondern auch auf seinen Aufstieg zum Professor und den Rücktritt nach den Plagiatsvorwürfen. Der Hinweis auf mögliche rassistische Motive relativiere sein Fehlverhalten ebenso wenig wie die Kritik am Wissenschaftssystem. Um die geschönte Biografie zu thematisieren, müssten nicht sämtliche Einzelheiten aufgelistet werden.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Redaktion sei auf jeden einzelnen Vorwurf eingegangen. Die Aufgaben der Ombudsstelle beschränke sich auf die Frage, ob der Gesamteindruck der Sendung eine eigene Meinungsbildung zulasse. Die Ombudsleute halten den Fokus auf die institutionelle Verantwortung der Universitäten, insbesondere der Uni Cambridge, für legitim. Die Programmfreiheit erlaube es, einen Schwerpunkt zu setzen, ohne andere Aspekte ausführlich zu behandeln. Der Beitrag habe deshalb nicht im Detail auf Ardays persönliche Hintergründe eingehen müssen.
Caspar Hirschi sei für die gewählte Fragestellung besonders geeignet. Er forsche zur Rolle von Experten, Kritikern und Intellektuellen sowie zu erfundenen Titeln im Wettbewerb um wissenschaftliche Glaubwürdigkeit. Zudem kenne er das akademische System in Cambridge aus eigener Erfahrung: Von 2007 bis 2010 sei er Fellow am dortigen Clare College gewesen.
Die Ombudsstelle widerspricht zudem dem Vorwurf, SRF habe Ardays Verhalten nicht erwähnt. Der Online-Artikel gehe auf persönliche Hintergründe ein; im Radiogespräch werde ausdrücklich angesprochen, dass er sich aktiv und nachhaltig gegen die Überprüfung seiner Selbstdarstellung gewehrt habe. Dass die eingesetzten Mittel nicht im Detail erläutert würden, verletze das Sachgerechtigkeitsgebot nicht.
Die Ombudsstelle sieht deshalb keinen Anlass für die verlangte Ergänzung. Zugleich betont sie, dass solche Anordnungen nicht in ihren Kompetenzbereich fielen: Gegenüber den Redaktionen habe sie keine Weisungsbefugnis.