Ombudsstelle: Harte Sprache im Hörspiel verletzt Jugendschutz nicht
Ein Hörer beanstandet das SRF-Hörspiel «Das mit de Zoë» vom 3. Juli 2026. Als er mit seiner zwölfjährigen Tochter im Auto sass, habe er im Radio unvermittelt eine drastische sexuelle Äusserung gehört. Er wertet den Inhalt als pornografisch und fordert, die Serie aus dem Programm zu nehmen. Die Ombudsstelle kann nachvollziehen, dass die Formulierung schockiert. Sie erkennt jedoch weder eine Verletzung der Bestimmungen zur öffentlichen Sittlichkeit noch einen Verstoss gegen den Jugendschutz und unterstützt die Beanstandung nicht.
Darum geht es im beanstandeten Hörspiel
«Das mit de Zoë» erzählt von einer heimlichen Party an einem Zürcher Gymnasium, die in einer Katastrophe endet: Die Schülerin Zoë wird vergewaltigt, und niemand weiss, wer es war. Aus unterschiedlichen Perspektiven rekonstruiert die fiktionale Serie die Ereignisse und thematisiert deren Folgen für das Opfer, die Clique und die gesamte Schule.
Das Hörspiel behandelt unter anderem Freundschaft, Liebe, Moral, Vertrauen, Schuld, Sexualität, Mobbing und Rache. Die Schweizer Fassung basiert auf der dänischen Podcast-Serie «Det med liv», die 2018 vom Dänischen Radio DR für dessen Jugendsender P3 produziert wurde. Der Schweizer Theatermacher Andreas Liebmann übertrug das Skript auf Züritütsch und schweizerische Verhältnisse. Die SRF-Fassung erschien 2022 zunächst als zehnteiliger Podcast. Für das Radio wurde sie zu fünf Folgen von jeweils 45 Minuten zusammengefasst.
«Das mit de Zoë» vom 3. Juli 2026
«Das mit de Zoë» vom 3. Juli 2026
Was wird beanstandet?
Der Beanstander berichtet, er habe mit seiner zwölfjährigen Tochter im Auto gesessen und sei mitten in das Hörspiel geraten. Dabei habe eine männliche Figur gesagt: «und dann habe ich sie in den Arsch gefickt». Die Aussage sei für ihn und seine Familie ein Schock gewesen.
Nach Ansicht des Hörers hat das Hörspiel einen pornografischen Inhalt. Das Programm des Schweizer Radios dürfe die öffentliche Sittlichkeit nicht gefährden und müsse den Jugendschutz sicherstellen. Er bezeichnet es als eine Schande, dass solche Beiträge gesendet würden, und fordert, die Serie umgehend aus dem Programm zu nehmen.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hält zuerst einmal fest, dass sie es nachvollziehen könne, dass die drastische Formulierung schockiert. Insbesondere dann, wenn jemand erst während der Sendung einschaltet und deshalb die Triggerwarnung am Anfang nicht hört. Das dadurch ausgelöste Unbehagen sei ernst zu nehmen.
Pornografisch sei eine Darstellung, wenn sie Sexualität aus jedem menschlichen Beziehungszusammenhang löse und auf sexuelle Erregung abziele. Dies treffe auf «Das mit de Zoë» nicht zu. Das Hörspiel erzähle eine Vergewaltigung konsequent aus der Perspektive ihrer Folgen: der Traumatisierung des Opfers, der Gerüchte und Schuldzuweisungen im Schulhaus sowie des Versagens von Erwachsenen und Institutionen.
Der beanstandete Satz stamme aus dem Mund einer Figur und sei Teil der Zeichnung eines verrohten Milieus. Er solle abstossen und tue dies auch. Gerade darin liege die Aussage des Werks. Die Gewalt werde weder verherrlicht noch verharmlost. Vielmehr leiste das Hörspiel einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit einem gesellschaftlich wichtigen Thema.
Auch den Jugendschutz beurteilt die Ombudsstelle als gewahrt. Das Hörspiel wurde um 20 Uhr im Sendegefäss «Hörspiel» ausgestrahlt und mit einer Triggerwarnung versehen. Artikel 5 des Radio- und Fernsehgesetzes verlangt zumutbare Vorkehrungen. Er gewährleiste dagegen nicht, dass Jugendliche eine Sendung unter keinen Umständen zufällig mithören könnten. Die erforderlichen Vorkehrungen habe SRF getroffen.
Die Ombudsstelle kommt deshalb zum Schluss, dass das Hörspiel weder die öffentliche Sittlichkeit gefährdet noch Gewalt verherrlicht oder verharmlost. Auch die gesetzlichen Anforderungen an den Jugendschutz seien erfüllt.