Ombudsstelle: Fake-Video in der «Tagesschau» war zulässig

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Eine Zuschauerin beanstandet die «Tagesschau Hauptausgabe» vom 25. Januar 2026. Sie kritisiert einen Beitrag über Fake-News-Forschung, in dem ein manipuliertes Video mit Bundesrat Martin Pfister gezeigt wurde. Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass der Beitrag journalistisch korrekt war und nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstösst.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Der Beitrag bildet den Auftakt zur SRF-Themenwoche «Fakt oder Fake?». Im Zentrum steht ein Forschungsprojekt der Universität Freiburg, das untersucht, wie gut Menschen in der Schweiz Falschinformationen erkennen. Zur Veranschaulichung zeigt die «Tagesschau» ein mittels künstlicher Intelligenz erstelltes Deepfake-Video, in dem Bundesrat Martin Pfister scheinbar negative Aussagen über «Fremde in Freibädern» macht.

Bereits zu Beginn wird das Video als Fälschung gekennzeichnet und erklärt, dass es im Rahmen eines Forschungsprojekts beziehungsweise Experiments der Universität Freiburg entstanden ist. In einer Strassenumfrage wird gezeigt, wie Passantinnen und Passanten auf das Fake-Video reagieren. Ergänzend werden die Forschungsergebnisse eingeordnet und auf eine OECD-Studie verwiesen, wonach Desinformation in der Schweiz vergleichsweise schlecht erkannt wird.

«Tagesschau» vom 25. Januar 2026:

Was wird beanstandet?

Die Beanstanderin hält den Beitrag für problematisch. Sie kritisiert insbesondere, dass eine wissenschaftliche Studie mit absichtlicher Täuschung arbeite und dass SRF ein solches Vorgehen in der «Tagesschau» zeige. Zudem bemängelt sie, es bleibe unklar, wer das Video mit welchen technischen Mitteln produziert habe, ob SRF daran beteiligt gewesen sei und ob Bundesrat Pfister der Verwendung zugestimmt habe.

Weiter sieht sie die Gefahr, dass das Video aus dem Kontext gerissen und weiterverbreitet werden könnte. Auch befürchtet sie, Zuschauerinnen und Zuschauer könnten die Einordnung des Videos später vergessen und die falschen Aussagen mit dem Bundesrat in Verbindung bringen. Insgesamt wirft sie SRF vor, selbst zur Verbreitung von Fake News beizutragen.

Was sagt die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle stellt zunächst fest, dass sie nicht für Fragen des Persönlichkeitsschutzes zuständig ist. Vorwürfe wie Ehrverletzung, Rufschädigung oder fehlende Einwilligung für die Verwendung von Bildern fallen nicht in ihren Prüfungsbereich. Auf diese Punkte tritt sie deshalb nicht ein.

Inhaltlich sieht sie im Beitrag keinen Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben, namentlich gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Die Auseinandersetzung mit dem Thema «Fake News» sei wichtig und sinnvoll. Dass dabei auch Beispiele gefälschter Videos gezeigt werden, sei dann unproblematisch, sofern im selben Beitrag mit hinreichender Klarheit auf die Fälschung hingewiesen werde. Genau dies sei im vorliegenden Fall geschehen: Das Video sei deutlich als Fälschung gekennzeichnet und unmittelbar eingeordnet worden.

Es habe zu keinem Zeitpunkt der Eindruck entstehen können, Bundesrat Pfister habe die gezeigten Aussagen tatsächlich gemacht. Zudem sei transparent gemacht worden, dass das Video im Rahmen eines Forschungsprojekts entstanden sei.

Die Ombudsstelle hält weiter fest, dass es im Beitrag gerade nicht darum gehe, selbst Falschmeldungen zu verbreiten, sondern vor Fake-Videos zu warnen. Ziel des Beitrags sei es gewesen, die Mechanismen und Risiken von Fake News sichtbar zu machen und das Publikum dafür zu sensibilisieren. Da Deepfakes leicht herzustellen und weit verbreitet seien, leiste ein solcher Beitrag einen wichtigen Beitrag zur Medienkompetenz.

Auch die Befürchtung, das gezeigte Video könnte ausserhalb des Kontexts weiterverbreitet werden, teilt die Ombudsstelle nicht. Da solche Fake-Videos insbesondere in sozialen Medien häufig vorkommen und einfach erstellt werden können, sei nicht davon auszugehen, dass der «Tagesschau»-Beitrag die Verbreitung von Falschmeldungen Vorschub leisten werde. Vielmehr werde das Publikum gerade durch solche Beispiele darauf aufmerksam gemacht, bei entsprechenden Inhalten besondere Vorsicht walten zu lassen.

Die Ombudsstelle kommt zum Schluss, dass der Beitrag journalistisch korrekt ist und nicht gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstösst. Das Publikum sei jederzeit in der Lage gewesen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Text: SRG.D/nk

Bild: Screenshot SRF/bearbeitet von SRG.D

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