Ombudsstelle: Irreführende Asylzahlen in der «Tagesschau» beanstandet
Mehrere Zuschauer beanstanden die «Tagesschau»- Hauptausgabe vom 26. Januar 2026 wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Darstellung von Asyl- und Migrationszahlen. Die Ombudsstelle stützt die Beanstandungen: Die Darstellung der Zahlen war unklar und verstiess trotz nachträglicher Korrektur gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
Die «Tagesschau» berichtete über die Asylzahlen des Jahres 2025. Im Mittelpunkt stand, dass die Zahl der Asylgesuche leicht zurückgegangen ist, die Situation in den Kantonen jedoch angespannt bleibt. Im Beitrag kommen unter anderem Vertreter des Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie ein kantonaler Regierungsrat zu Wort, die die Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden einordnen.
«Tagesschau» vom 26. Januar 2026:
«Tagesschau» vom 26. Januar 2026:
Korrigendum vom 28. Januar 2026 (Min. 15:13):
Was wird beanstandet?
Die Beanstander kritisieren die Anmoderation des Beitrags. Darin würden verschiedene Zahlen zur Migration miteinander verglichen, ohne sie vollständig einzuordnen. Es werde erwähnt, dass die Zahl der Asylgesuche zurückgegangen sei und gleichzeitig rund 83’000 Personen die Schweiz verlassen hätten. Diese Gegenüberstellung sei irreführend, da hier unterschiedliche Grössen vermischt würden: Die Asylgesuche würden der allgemeinen Auswanderungszahl gegenübergestellt.
Nicht erwähnt werde auch, dass gleichzeitig rund 165’000 Personen in die Schweiz eingewandert sind. Dadurch entstehe der falsche Eindruck einer Nettoabwanderung, obwohl tatsächlich eine Nettozuwanderung stattgefunden hat. Ein Beanstander spricht von einem Vergleich «von Äpfeln mit Birnen», der das Publikum in die Irre führe.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion betont, dass der Fokus des Beitrags klar auf den Asylzahlen lag. Dies sei bereits durch die Schlagzeile und den Beitrag selbst deutlich geworden. Der eigentliche Beitrag wurde vom Beanstander nicht kritisiert.
Zugleich räumt die Redaktion ein, dass die Anmoderation unvollständig gewesen sei. Zwar seien sowohl die Zahl der Asylgesuche als auch die Zahl der Ausreisen korrekt genannt worden, jedoch habe die Zahl der Einwanderungen gefehlt, die für die Einordnung zwingend erwähnt werden müsste.
Es handele sich um einen redaktionellen Fehler, nicht um eine absichtliche Irreführung. Die Redaktion habe den Fehler intern erkannt und zeitnah mit einem Korrekturhinweis auf der Website sowie mit einer Präzisierung in der «Tagesschau» vom 28. Januar, inklusive Grafik und Entschuldigung, korrigiert.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle anerkennt, dass die Redaktion den Fehler transparent korrigiert hat. Massgeblich für die Beurteilung ist jedoch der ursprüngliche Beitrag. Sie kommt zum Schluss, dass die Anmoderation tatsächlich unklar und missverständlich war.
Die Kombination von Asylzahlen und allgemeinen Ausreisezahlen erschwerte oder verunmöglichte, dass das Publikum sich eine eigene Meinung zur tatsächlichen Migrationsentwicklung bilden konnte. Insbesondere war nicht klar, worauf sich die Zahl von rund 83’000 Ausreisen bezog. Sie konnte auch so verstanden werden, dass es sich um ausgereiste Asylsuchende handelte. Gleichzeitig fehlte der Hinweis auf die Nettozuwanderung, die für das Verständnis zentral gewesen wäre.
Zwar wäre ein Vergleich verschiedener Migrationszahlen grundsätzlich zulässig gewesen. In der konkreten Form führte die Darstellung jedoch zu Verwirrung und ermöglichte keinen klaren Überblick. Auch der nachfolgende Beitrag konnte diese Unklarheit nicht klären.
Die Ombudsstelle kommt daher zum Schluss, dass die Anmoderation des «Tagesschau»-Beitrags vom 26. Januar 2026 und damit der Gesamteindruck der Sendung trotz der nachträglichen Korrekturen gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Radio- und Fernsehgesetz verstiess.